Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) steht Ihnen an den Kliniken Hochfranken ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zur Verfügung. Er nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Medizinproduktehersteller (§ 5, Medizinproduktegesetz) in den Gesundheitseinrichtungen