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Erfolgreiche AZAV-Zertifizierung der Berufsfachschule für Pflege

Aufnahme von Umschülern nun möglich

Pünktlich zum Start des neuen Ausbildungsjahrs erhielt die Berufsfachschule für Pflege der Kliniken Hochfranken ihr AZAV-Zertifikat. AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ und regelt die Zulassung von Bildungsträgern über Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit. Im Rahmen der Zertifizierung wurde in einem Audit eine Reihe von Qualitäts-Prüfsteinen abgefragt, u.a.: Verfügt die Pflegeschule über qualifiziertes Ausbildungspersonal für Umschüler? Entspricht die sachliche und räumliche Ausstattung den Anforderungen der Arbeitsagentur? Sind die Arbeitsabläufe der Schule nach einem Qualitätsmanagement-System geregelt? Da alle Kriterien erfüllt wurden, können ab sofort auch von der Arbeitsagentur geförderte Umschüler die Ausbildung als Pflegefachfrau/-mann an der Berufsfachschule für Pflege absolvieren. Klinikvorstand Peter Wack ist begeistert: „Bisher mussten wir Umschüler immer an andere Einrichtungen verweisen, doch nun können sie ihre Umschulung direkt bei uns machen und nach ihrem Abschluss auch gerne in unseren Häusern bleiben.“

 

Schulleiter Mathias Lau weist auf den Mehrwert der Zertifizierung hin: „Wir haben schon immer auch ältere Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Diese erhielten allerdings wie alle anderen Auszubildenden auch die normale Ausbildungsvergütung, die zwar im Vergleich zu anderen Ausbildungsgehältern sehr gut ist, aber für jemanden, der eine Familie unterhalten muss, eventuell zu wenig. Durch das AZAV-Zertifikat kann dieser Personenkreis im Rahmen einer Umschulung eventuell höhere Leistungen der Arbeitsagentur erhalten.“ Über die zukünftigen Möglichkeiten, die diese Zertifizierung bietet, ist der Schulleiter sehr erfreut: „Ohne jegliche Werbung haben wir in unserem neuen Kurs bereits eine Umschülerin. Wenn unser neues Angebot erst einmal bekannt ist, wird sich die Anzahl der Umschüler sicherlich erhöhen. Außerdem ergibt sich durch die Zertifizierung die Möglichkeit, auch bei möglichen zukünftigen Ausbildungen wie z. B. die Ausbildung zum/r Pflegefachhelfer/in Umschülerinnen und Umschüler aufzunehmen.“