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Aufnahme

Unabhängig davon, ob Sie zu einer ambulanten oder stationären Behandlung zu uns kommen, melden Sie sich bitte zunächst in der Patientenaufnahme an. Ausgenommen sind hiervon Notfälle, die bitte direkt die Notaufnahmen unserer Kliniken aufsuchen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei der Erledigung der nötigen Formalitäten. Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, sich anzumelden, kann dies auch eine verwandte oder eine bevollmächtigte Begleitperson für Sie erledigen. 

Unterlagen für die Patientenaufnahme

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse bzw. Klinikkarte Ihrer privaten Krankenversicherung oder einen Nachweis einer Versicherung bzw. eine Kostenübernahmeerklärung
  • Einweisungsschein oder Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder eines Facharztes (sofern vorhanden)
  • Zahlungsmittel (Bargeld, EC-Karte, Visa oder Euro-/Master Card) für Vorauszahlungen von Krankenhausleistungen, für die Sie keine Kostenübernahme vorlegen können
  • Zuzahlungsbefreiung zur gesetzlichen Zuzahlung für Ihren stationären Aufenthalt bzw. Belege über bereits geleistete stationäre Zuzahlungen im aktuellen Kalenderjahr
  • Medikamentenliste (Medikamentenplan vom Hausarzt): Hat Ihr Arzt Ihnen verordnet, bestimmte Medikamente abzusetzen oder am Tag der Aufnahme nüchtern bei uns zu erscheinen?
  • Allergiepass, Blutgruppenausweis, Impfpass
  • ggf. hilfreiche Gesundheitsunterlagen für Ihre stationäre Behandlung wie Röntgenbefunde oder Facharztbefunde (in Absprache mit Ihrem Arzt)

Die elektronische Patientenakte

Informationen rund um die ePa

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Gesundheitsakte für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland, die seit April 2025 für alle zugänglich ist. Sie speichert zentrale Gesundheitsinformationen wie Befunde, Diagnosen und Medikationspläne sicher und zentral. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte verpflichtet, die ePA zu nutzen und mit Arztbriefen, Befundberichten und anderen Dokumenten zu befüllen.

Ihre ePa
Seit dem 15. Januar 2025 können gesetzlich Versicherte eine ePA beantragen – ab 2025 werden diese automatisch für alle eingerichtet, wenn kein Widerspruch erfolgt. Um auf Ihre eigene ePA zuzugreifen, benötigen Sie die entsprechende App Ihrer Krankenkasse.

Vorteile
Die ePA ist wichtig, weil sie alle digitalen Gesundheitsdaten einer Person an einem Ort sammelt und so die medizinische Versorgung verbessert. Ärzte erhalten einen schnelleren Überblick über die Krankengeschichte, was eine individuellere Behandlung ermöglicht und Doppeluntersuchungen vermeidet. Zudem gibt sie Patienten mehr Kontrolle: Sie können Ihre Daten jederzeit einsehen und steuern, welche Ärzte und Institutionen Zugriff darauf haben.

Widerspruch
Sie können der ePa und ihren Funktionen in Ihrer ePa-App oder gegenüber der Ombuds-stelle Ihrer Krankenkasse widersprechen. Wenn Sie nicht möchten, dass Daten und Dokumente aus Ihrer aktuellen Behandlung eingestellt werden, teilen Sie uns dies bitte mit.

Weitere Informationen
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder besuchen Sie www.epa-vorteile.de.